Der Abgabeumfang für die Endabgabe (gelb markiert sind die erforderlichen Teilleistungen für die 3. Zwischenpräsentation am Mittwoch, 28.01.2015), der in der ursprünglichen Aufgabenstellung auf Seite 3 vorgegeben war, wird wie folgt geändert (reduziert bzw. ergänzt):

 Leistungen (alle Pläne DIN A 0 hochkant):

 

• Lageplan M 1:500 mit Umgebung, - bleibt

• alle Grundrisse, Ansichten, Schnitte, die zum Verständnis des Konzeptes notwendig sind, im M 1:200, bleibt  - und wird ergänzt um den (System-) Grundriss des UG (incl. Erschließungen, Bereiche für Abstellflächen und Technikräume, die Tragstruktur (aus den Obergeschossen nach unten geführt) und Rampe (die Tiefgaragenstellplätze etc. brauchen nicht im Einzelnen ausgewiesen werden!)

• mind. 2 CAD-Visualisierungen des Entwurfes von außen, bleibt

• städtebauliches Präsentationsmodell M 1:500, bleibt

• Arbeitsmodell letzter Stand, bleibt

• Skizzenbuch mit Dokumentation der Konzeptentwicklung durch Skizzen und Fotos der Arbeitsmodelle, bleibt

• alle Unterlagen zusätzlich in digitaler Form, bleibt

 

 Baukonstruktive Vertiefung:

 

• Darstellung des Tragwerkkonzeptes als Systemgrafik, ("lesbare" Isometrie des Tragwerkkonzeptes) bleibt

Grundrissausschnitt eines beispielhaften Regel-Obergeschosses im M 1:50 als Ausführungsplan, entfällt !!

 

vertikaler Gebäudeschnitt an typischer Stelle (von OK Dach bis UK Keller) im Bereich des Grundrissausschnitts im M 1:50 als Ausführungsplan, entfällt - stattdessen ist der bereits für die 3. Zwischenpräsentation vorzubereitende Teilgebäude- / Fassadenschnitt zu präsentieren im Maßstab 1:20 (lt. Vorgabe: ein Fassadenschnitt der Fassade zur Friedensallee, durch alle Geschosse und mind. 2,50 m Raumtiefe (die Geschoßhöhen können "sinnvoll" eingekürzt werden. Es soll allerdings die gesamte Blatthöhe ausgenutzt werden. Darzustellen sind neben den "konstruktiven" Teilen und der Fassade auch die abgehängte Decke, die Beleuchtung, die Möblierung, der Fußbodenaufbau, Menschen, Topfpflanzen und.... sowie Sonnen- und oder Blendschutz.......).

• Ansichtsausschnitt im Bereich des o.g. Gebäudeschnitts im M 1:50 als Ausführungsplan, entfällt - stattdesssen ist aus dem oben angesprochenen Teilgebäude- / Fassadenschnitt eine Teil-Ansicht (M 1 : 20) zu entwickeln; darzustellen ist ein Ausschnitt von ca. 5 - 6 m Breite. 

• 2 baukonstruktive Details nach Absprache (Absprache erfolgt im 3.- Zwischenkolloquium) im M 1:10, bleibt